Renovierung nach Tod des Mieters

Mieter darf in seiner Wohnung versterben - Erben müssen Wohnung nach Tod des Mieters nicht renovieren
Sterben gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Wer in seiner Wohnung stirbt, verhält sich vertragsgemäß. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Schwartau (Aktenzeichen: 3 C 1214/99) hervor.